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Glasgittergewebe 165
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- Artikel-Nr.: 400-6800000481
BORNIT® Glasgittergewebe 165
Verstärkungseinlage für Bauwerksabdichtungen mit Bitumendickbeschichtungen nach DIN 18533W2.1-E und W3-E; speziell geeignet für BORNIT®-Fundamentdicht 1K und BORNIT®-Fundamentdicht 2K, BORNIT®-Fundamentflex 2K, BORNIT®-Profidicht 1K Fix, BORNIT®-Profidicht Hybrid 2K.
Art und Eigenschaften
BORNIT®-Glasgittergewebe 165 ist ein alkalibeständiges Glasfasergewebe nach ETAG 004.
Anwendungsgebiete
BORNIT®-Glasgittergewebe 165 wird als Verstärkungseinlage fürBauwerksabdichtungen mit allen BORNIT®-Bitumendickbeschichtungen (PMBC) eingesetzt. Der Einsatz einer systemgeprüften Verstärkungseinlage ist für Bauwerksabdichtungen gemäß DIN 18533W2.1-E und W3-E vorgeschrieben.
Verarbeitung
Bei Abdichtungen der Wassereinwirkungsklassen W2.1-E und W3-E ist BORNIT®-Glasgittergewebe 165 grundsätzlich frisch in die erste Abdichtungsschicht einzubetten. Das Gewebe darf nicht bis auf den Untergrund durch gedrückt werden. An den Gewebestößen muss mit mindestens 10 cm Überlappung gearbeitet werden. Vor Auftragen der zweiten Abdichtungslage muss die erste Schicht soweit getrocknet sein, dass sie nicht beschädigt wird.
Ecken zuerst ausbilden, dann die Fläche!
Art | Glasfasergewebe |
Farbe | weiß |
Rollenbreite | 100 mm |
Rollenlänge | 50 m |
Flächengewicht (imprägniert) | 160 ± 5g/m² |
Maschenweite | 4 mm x 4 mm |
Kette | ? 2000 N/5 cm ? 50% und ?1000 N/5 cm |
Schuss | ? 2000 N/5 cm ? 50% und ?1000 N/5 cm |
Lagerung | trocken |
50 lfm pro Rolle (50 m²); 33 Rollen pro Palette
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Materialreste können nach AVV-ASN: 200139 (Kunststoffe) entsorgt werden.