
VAT HAFTKLEBER K (C 40 B5-S) ist eine lösemittelhaltige, kationische Bitumenemulsion mit haftverbessernden Zusätzen. Der HAFTKLEBER wird zur Verklebung von Asphaltschichten eingesetzt sowie zum Anspritzen von Arbeits- und Längsnähten im bituminösen Straßenbau. Er besitzt die vorteilhaften Eigenschaften kationischer Emulsionen, wie z.B. spontane Benetzungsfähigkeit und kurze Brechzeit. Die niedrigviskose Beschaffenheit ermöglicht ein gleichmäßiges Verspritzen in geringen Mengen, so dass eine einheitliche Klebeschicht erreicht und eine unerwünschte Bindemittelanreicherung vermieden wird.
VAT-HAFTKLEBER K durchdringt verbleibende Staubreste, die trotz gründlicher Reinigung oder nach dem Befahren in den Poren verbleiben können. Außerdem wird das Bindemittel an der Unterlage leicht aktiviert und hierdurch eine wirksame Verklebung der Schichten erzielt. Andererseits erfüllt der HAFTKLEBER C40 B5-S die Forderung der Baustellenpraxis, dass der Bindemittelfilm nach dem Brechvorgang nicht mehr an den Reifen der Baustellenfahrzeuge haftet.
Verarbeitung:
VAT HAFTKLEBER K C 40 B5-S ist dünnflüssig und lässt sich ohne Erwärmen aus üblichen Spritzmaschinen und bei größeren Flächen aus Rampen- oder Tankspritzgeräten verarbeiten. Die Düsen sollen eine Bohrung von 2 oder 3 mm haben. Der Spritzdruck ist so zu regulieren, dass ein exakter Spritzkegel und eine gleichmäßige Verteilung erreicht werden. Die Unterlage soll sauber, trocken und fest gebunden sein. Eine ausreichende Haftung tritt auch dann ein, wenn einzelne Stellen noch Porenfeuchtigkeit aufweisen. Keinesfalls darf bei feuchter Witterung oder bei Temperaturen unterhalb + 5 °vorgespritzt werden.
Materialverbrauch:
Die Verbrauchsmenge beträgt 0,2 - 0,3 kg/m2
Technische Daten
Bindemittel Straßenbaubitumen
Bindemittelgehalt ca. 32 Gew.-%
Viskosität DIN 52 023, ca. 5 s
T 1, 20 °C, 4 mm
VAT HAFTKLEBER K ist frostbeständig und erfüllt den Frost-Tauwechselversuch an Emulsionen nach DIN 52043.
Lagerbedingungen:
Lagerfähigkeit 4 Wochen Lagertemperatur frostfrei, über + 2° C
Kennzeichnung:
Kein Gefahrstoff im Sinne der GefStoffV 1991
Gefahrklasse VbF entfällt
Wassergefährdungsklasse WGK 1 (Selbsteinstufung)